Freachly

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Partner-AGB der alphin GmbH, Betreiberin der Marke Freachly

Fassung vom 11.08.2026 – gilt für Verträge mit Vertragsschluss ab diesem Tag. Für frühere Vertragsschlüsse gilt die Fassung vom 01.07.2021.

Präambel

Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten zwischen Ihnen und der alphin GmbH, zuvor Freachly GmbH (nachfolgend „alphin“). Definitionen besonderer Begriffe befinden sich im Anhang dieser AGB, soweit sie nicht gesondert aufgeführt werden.

Die AGB bestehen aus den Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Influencer („Influencer-AGB“) sowie den Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Partner („Partner-AGB“). Influencer und Partner zusammen auch „Nutzer“.

alphin bietet Partnern auf der alphin Webseite oder App (zusammen die „alphin Plattform“) die Veröffentlichung von Werbekooperationen zwischen Influencer und Partner an, die die Form von Product Placement Deals, Performance Deals und Give-away Deals annehmen können („Deals“). Influencern bietet alphin die Möglichkeit der Einsicht und Annahme von Deals gegen Erhalt einer Gegenleistung über eine gesonderte App (auch „Freachly App“ genannt).

Über die alphin Plattform lassen sich außerdem weitere Dienstleistungen buchen. Leistungsinhalte sind dabei detailliert in dem Vertrag zwischen alphin und dem Partner definiert und finden entsprechend Anwendung.

Zustimmung. Der Nutzer stimmt diesen AGB im Rahmen der Registrierung bzw. des Vertragsschlusses ausdrücklich zu.

Änderungen. Für Änderungen dieser AGB gilt § 13 Abs. 3 der Partner-AGB.

Vorrang. Die AGB von alphin gelten für die Nutzung der alphin Plattform sowie der Deals ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Partners und/oder des Influencers werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als alphin ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall.

Individuelle Vereinbarungen. Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Nutzer (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist ein schriftlicher Vertrag bzw. die schriftliche Bestätigung durch alphin erforderlich.

Form rechtserheblicher Erklärungen. Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die nach Vertragsschluss alphin gegenüber abzugeben sind (z. B. Fristsetzungen, Mängelanzeigen, Erklärung von Rücktritt oder Minderung), bedürfen zu ihrer Wirksamkeit mindestens der Textform (§ 126b BGB).

Hinweise auf die Geltung gesetzlicher Vorschriften haben nur klarstellende Bedeutung. Auch ohne eine derartige Klarstellung gelten daher die gesetzlichen Vorschriften, soweit sie in diesen AGB nicht unmittelbar abgeändert oder ausdrücklich ausgeschlossen werden.

§ 1 Allgemeines

(1) Diese Partner-AGB gelten für alle geschäftlichen Beziehungen zwischen alphin und ihren Partnern, insbesondere für Verträge, die über die alphin Plattform, über die Freachly Webseite, per E-Mail, telefonisch oder persönlich geschlossen werden. Verträge zwischen alphin und dem Partner kommen nur zustande, wenn der Partner Unternehmer (§ 14 BGB), juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

(2) alphin bietet dem Partner eine Plattform, auf der er Deals, die Posts auf Social-Media-Kanälen voraussetzen, anbieten und nach seinen Vorstellungen beauftragen kann. alphin nimmt diese Aufträge entgegen und zeigt sie Influencern, die die Deals annehmen können. Die Influencer erstellen die Posts nach den Vorgaben des Partners und veröffentlichen diese.

alphin bietet außerdem weitere Leistungen an, die im Einzelnen im jeweiligen Vertrag des Partners spezifiziert werden. alphin nutzt teilweise Programme und Leistungen von Drittanbietern im Auftrag des Partners. Die eingesetzten Dienste sind in der Datenschutzerklärung benannt.

(3) Die AGB von alphin gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen der Partner werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als alphin ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall.

(4) Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Partner (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist ein schriftlicher Vertrag bzw. die schriftliche Bestätigung durch alphin maßgebend.

(5) Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die nach Vertragsschluss vom Partner gegenüber alphin abzugeben sind (z. B. Fristsetzungen, Mängelanzeigen, Erklärung von Rücktritt oder Minderung), bedürfen zu ihrer Wirksamkeit mindestens der Textform (§ 126b BGB). Die Übermittlung per E-Mail an partner@alphin.com genügt.

(6) Hinweise auf die Geltung gesetzlicher Vorschriften haben nur klarstellende Bedeutung. Auch ohne eine derartige Klarstellung gelten daher die gesetzlichen Vorschriften, soweit sie in diesen AGB nicht unmittelbar abgeändert oder ausdrücklich ausgeschlossen werden.

§ 2 Registrierung, Nutzung, Account

(1) Der Partner verpflichtet sich, bei der Registrierung und beim Vertragsschluss wahrheitsgemäße Angaben zu machen und sich nicht als eine andere Person auszugeben oder einen Namen zu verwenden, für dessen Gebrauch er keine Berechtigung hat.

(2) Der Partner verpflichtet sich, nur einen Account anzulegen. Für jeden Standort, für den der Partner Leistungen von alphin bezieht, wird ein eigener Vertrag geschlossen; mehrere Standortverträge werden unter dem gemeinsamen Account des Partners geführt.

(3) Der Partner ist nicht berechtigt, seinen Account ohne Erlaubnis in Textform an Dritte zu übertragen.

(4) Der Partner ist allein für die Sicherheit seines Passwortes verantwortlich. Eine Weitergabe an Dritte ist nicht gestattet. Ist das Passwort Dritten bekannt geworden, so ist der Partner gehalten, sein Passwort unverzüglich zu ändern. Er ist insoweit für das Verhalten seiner Mitarbeiter verantwortlich und hat diese ordnungsgemäß zu unterweisen.

(5) Der Partner verpflichtet sich, keine Inhalte mit Viren, Trojanern oder sonstigen Programmierungen zu übermitteln, die das System von alphin schädigen können. Bei Zuwiderhandlung wird der Partner sofort von der Nutzung ausgeschlossen. Er wird alphin jedweden Schaden ersetzen, der alphin durch eine schuldhafte Verletzung der vorstehenden Verpflichtungen entstanden ist.

(6) Der Partner verpflichtet sich, keine Werbung oder unzutreffende Warnungen vor Viren, Fehlfunktionen und dergleichen zu verbreiten oder zur Teilnahme an Gewinnspielen, Schneeballsystemen, Kettenbrief-, Pyramidenspiel- und vergleichbaren Aktionen aufzufordern.

(7) Bei jeder Nutzung der alphin Plattform ist der Partner verpflichtet, die in diesen Partner-AGB niedergelegten Regeln einzuhalten und anzuerkennen. Bei Verstoß gegen diese Regelungen kann der Partner mit sofortiger Wirkung von der Nutzung ausgeschlossen werden.

(8) Der Partner kann seinen Benutzer-Account jederzeit löschen lassen. Er informiert alphin über seinen Wunsch, den Account zu löschen, per E-Mail. Die Löschung wird innerhalb von zehn Tagen vorgenommen. Eine Löschung des Benutzer-Accounts beendet ausdrücklich nicht die Vertragsbeziehung zwischen alphin und dem Partner, auch wenn dadurch einzelne Funktionen der Dienstleistung nicht mehr verfügbar sind.

§ 3 Vertragsschluss, Laufzeit, Leistungsbeschreibung

(1) Vertragsschluss und Laufzeit

(a) Unternehmereigenschaft. Ein wirksamer Vertrag kommt nur zustande, wenn der Partner Unternehmer (§ 14 BGB), juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Der Partner bestätigt seine Unternehmereigenschaft beim Vertragsschluss ausdrücklich. Wird alphin von einem Verbraucher beauftragt, so behält sich alphin vor, die Annahme binnen 14 Tagen ab Kenntnis von der Verbrauchereigenschaft zu widerrufen.

(b) Vertragsschluss über die Plattform. Verträge zwischen alphin und dem Partner kommen auch dadurch zustande, dass der Partner die Leistungen von alphin über die Freachly Webseite bucht. Gültiger Preis und gültige Laufzeit werden dabei vor der Bestellung angezeigt; der Partner bestätigt sie mit der Bestellung. Diese Partner-AGB werden dem Partner vor Abgabe der Bestellung in abrufbarer und speicherbarer Form zugänglich gemacht; der Partner bestätigt ihre Geltung ausdrücklich.

(c) Laufzeit und Verlängerung. Die Laufzeit der Verträge wird im Vertrag bzw. bei einer Buchung über die Plattform im Bestellvorgang benannt. Soweit nichts anderes vereinbart ist, beträgt die Erstlaufzeit sechs Monate. Der Vertrag verlängert sich zum Ende der Laufzeit jeweils um weitere sechs Monate, wenn er nicht mit einer Frist von zwei Wochen zum Laufzeitende gekündigt wird.

(d) Form der Kündigung. Die Kündigung bedarf der Textform (§ 126b BGB). Sie kann per E-Mail an partner@alphin.com oder postalisch an alphin übersandt werden. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

(e) Beginn von Laufzeit und Abrechnungszeitraum. Die Vertragslaufzeit beginnt mit dem Vertragsschluss. Bei einer Buchung über die Plattform ist das der Abschluss des Bestellvorgangs. Der Abrechnungszeitraum für die Grundgebühr beginnt mit dem ersten Tag des auf den Vertragsschluss folgenden Kalendermonats; für den Zeitraum bis dahin wird keine Grundgebühr berechnet. Einlösegebühren fallen ab Vertragsschluss an. Der Beginn der Laufzeit ist unabhängig davon, wann der Partner erstmals einen Deal einstellt oder wann sein Profil für Influencer freigeschaltet wird.

(f) Keine Pausierung. Nach Beginn des Abrechnungszeitraums kann eine Pausierung von Leistungserbringung und Abrechnungszeitraum nicht erfolgen. Eine Abweichung im Einzelfall ist mit Zustimmung von alphin möglich. Etwaige Ladenschließungen bedingen keinen Wegfall der Geschäftsgrundlage.

(g) Preise. Preise für die Leistungen von alphin werden im Vertrag bzw. im Bestellvorgang benannt. Einzelheiten regelt § 6.

(2) Einstellung eines Deals

Der Partner stellt auf der alphin Plattform einen Deal ein. Der Partner hat zunächst die Wahl, ob er einen Product Placement Deal, einen Performance Deal oder einen Give-away Deal einstellen möchte. Erstellt alphin den Deal im Rahmen der Einrichtung nach Absatz 6, gilt Absatz 6 ergänzend.

(3) Product Placement Deal

(a0) Mindestwerte für Deals. alphin legt für jedes Format und jede Reichweitenstufe des Influencers einen Mindestwert der vom Partner angebotenen Gegenleistung fest. Die jeweils geltenden Mindestwerte werden dem Partner im Bestellvorgang und im Business-Center angezeigt. Der Partner kann von den Vorschlägen von alphin nach oben unbegrenzt abweichen; nach unten sind die Mindestwerte die Grenze.

Liegt ein vom Partner vorgeschlagener oder geänderter Deal-Wert unter dem Mindestwert, teilt alphin dies dem Partner mit und fordert ihn zur Anpassung auf. Kommt der Partner der Aufforderung nicht innerhalb einer von alphin gesetzten angemessenen Frist nach, ist alphin berechtigt, den betroffenen Standort bis zur Einigung über die Deal-Werte zu deaktivieren. Die Deaktivierung endet, sobald der Partner Deal-Werte einstellt, die die Mindestwerte erreichen.

Die Mindestwerte dienen der Attraktivität des Marktplatzes für Influencer. Ihre Einhaltung ist keine Zusage von alphin, dass ein Deal von Influencern angenommen oder eingelöst wird. § 7 Abs. 1 und die Stellung von alphin als Vermittler bleiben unberührt.

(a) Hierbei kann der Partner zunächst wählen, für welchen Social-Media-Kanal er seinen Deal erstellen möchte. Sodann trifft der Partner eine weitere Auswahl, z. B. des Videotyps oder der Art des Contents (Instagram Story, Instagram Foto oder Video). alphin gibt die Arten und Kategorien der angebotenen Kanäle und Dateitypen vor und behält sich vor, diese jederzeit zu ändern, sofern es dies für die Ausgestaltung des Deals für erforderlich hält. Ein Anspruch des Partners, den Deal in einem bestimmten Dateityp erstellen zu lassen, besteht nicht. Darüber hinaus kann der Partner in seinem Angebot seine Wünsche hinsichtlich des zu erstellenden Deals detailliert beschreiben. Der Partner gibt eine Gegenleistung für den zu veröffentlichenden Deal an. Der Partner ist verpflichtet, die Beschreibung seines gewünschten Deals so genau wie möglich anzugeben, um zukünftige Auseinandersetzungen hinsichtlich des Inhalts und des Erscheinungsbildes des Deals zu vermeiden. Ein nach Absatz 6 genehmigter Einrichtungsvorschlag tritt an die Stelle der Beschreibung des Partners.

(b) Die Einstellung des vorgenannten Angebots gilt als verbindliches Vertragsangebot. Als Einstellung gilt auch die Einstellung durch alphin auf Grundlage eines nach Absatz 6 genehmigten Einrichtungsvorschlags.

(c) alphin prüft nach Eingang des Angebots, ob der gewünschte Deal realisierbar ist. Insbesondere behält sich alphin die Prüfung hinsichtlich beleidigender, rassistischer, anderweitig diffamierender oder strafbarer Inhalte vor. In einem solchen Fall erfolgt eine Mitteilung, dass der beauftragte Deal nicht produziert werden kann. Eine Annahme wird dann nicht erfolgen.

alphin prüft ferner, ob der Deal die Mindestanforderungen nach Buchstabe (a0) erfüllt. Ist das nicht der Fall, teilt alphin dies dem Partner mit und gibt ihm Gelegenheit zur Anpassung. Ein Anspruch des Partners auf Veröffentlichung eines Deals, der die Mindestanforderungen nicht erfüllt, besteht nicht.

Ist alphin nach Prüfung des Angebots zu dem Schluss gekommen, den gewünschten Deal zulassen zu können, wird das Angebot des Partners in der alphin App veröffentlicht.

(d) alphin leitet den Auftrag des Partners an registrierte Influencer weiter, damit diese das Angebot prüfen und sich um eine Ausführung bewerben können. Bei Interesse geeigneter Influencer leitet alphin dem Partner deren Interessensbekundung weiter. Die Annahme oder Ablehnung des Interesses eines Influencers durch den Partner hat unverzüglich zu erfolgen. Im Fall der Annahme entsteht der Anspruch auf die nach § 6 zu zahlende Einlösegebühr; die Fälligkeit richtet sich nach § 6 Abs. 3. Lehnt der Partner die Interessensbekundung des Influencers ab, leitet alphin neue, von anderen Influencern geäußerte Interessensbekundungen weiter. Der Partner kann auch entscheiden, Deals ohne vorherige Freigabe den Influencern zur Verfügung zu stellen.

(e) Nach der Dealnutzung wird der Influencer sein Posting erstellen und über seine Social-Media-Kanäle veröffentlichen. Auf eine Abweichung kann sich der Partner nicht berufen, wenn er zuvor nicht hinreichende Angaben zur Erstellung des Posts gemacht hat.

(f) Einwendungen gegen den erstellten Post sind innerhalb einer Woche ab Zugang der Mitteilung über die Veröffentlichung gegenüber alphin geltend zu machen. Macht der Partner innerhalb dieser Frist keine Einwendungen geltend, so gilt nach Ablauf der Frist der erstellte Post als abgenommen.

(4) Performance Deal

(a) Der Partner kann auf der alphin Plattform einen Performance Deal anbieten. Hierzu hat der Partner den Inhalt des Deals zu erläutern. Auf der Plattform macht er Angaben zur Art der Vergütung (z. B. pro Klick, pro Conversion, pro Registrierung, etc.) sowie zur Höhe des Entgelts des Deals. Zudem ist zwingend eine Beschreibung des zu bewerbenden Produktes bzw. der zu bewerbenden Dienstleistung anzugeben. Sodann stellt der Partner den Link zu seinem Deal zur Verfügung.

(b) Das Veröffentlichen des Links auf der alphin Plattform gilt als verbindliches Vertragsangebot.

(c) alphin überprüft nach Eingang des Deals, ob der gewünschte Deal beleidigende, rassistische, anderweitig diffamierende oder strafbare Inhalte enthält. In einem solchen Fall erfolgt eine Mitteilung, dass der Deal nicht veröffentlicht werden kann. Eine Annahme wird dann nicht erfolgen.

(d) Ist alphin nach Prüfung des Deals zu dem Schluss gekommen, den Deal des Partners veröffentlichen zu können, so stellt alphin den Deal mit der vom Partner gemachten Beschreibung sowie den angegebenen Konditionen des Deals auf seiner Plattform den Influencern zur Verfügung. Der von alphin zur Verfügung gestellte Link ist ein von alphin generierter sogenannter Tracking-Link, mit dessen Hilfe die Aktionen (z. B. Klicks, Installs, Reservierungen etc.) verfolgt werden können. Die Influencer, denen der Tracking-Link zur Verfügung gestellt wird, werden diesen in ihren Social-Media-Kanälen und auf anderen, von alphin gestatteten Kanälen veröffentlichen.

(e) Ist das von dem Partner angegebene Budget des Deals aufgebraucht, wird der Deal von alphin gestoppt. Die Deals stehen dann nicht weiter zur Verfügung. Da die Aktualisierung der Klicks lediglich im 2-Minuten-Takt erfolgt, kann es zu einer Überschreitung des zuvor vom Partner eingestellten Budgets kommen, wenn nach Überschreitung des Budgets weitere Klicks erfolgen, die erst bei der nächsten Aktualisierung erfasst werden.

(f) alphin steht es frei, einen Performance Deal nach eigenem Ermessen jederzeit zu beenden und mit dem Partner abzurechnen. alphin wird einen Deal insbesondere dann beenden, wenn das von dem Partner angegebene Budget auch nach längerer Zeit nicht verbraucht wurde oder wenn zu wenige oder keine Influencer an dem Deal teilgenommen haben.

(g) Der Partner hat die Möglichkeit, zu jedem eingestellten Performance Deal auf einer Liste diejenigen Influencer einzusehen, die an dem Deal teilnehmen. Eine Kommunikation zwischen Partner und Influencer ist nicht möglich.

(5) Give-away Deal

(a) Inhalt des Give-away Deals ist die Vermittlung von Kontakten zu Influencern durch alphin an den Partner. alphin tritt bei dieser Deal-Art lediglich als Vermittler zu den Influencern auf. Eine eigene vertragliche Verpflichtung von alphin, den Deal zu erstellen oder Inhalte zu produzieren, besteht nicht. Diese Verpflichtung liegt nach Abschluss der Vermittlung ausschließlich bei den Influencern.

(b) Bei dieser Deal-Art wird ein Post auf Instagram erstellt. Anschließend macht der Partner Angaben zu dem von ihm zur Verfügung gestellten und zu bewerbenden Give-away. Der Partner trifft sodann eine Auswahl darüber, wie viele Kontakte ihm vermittelt werden sollen. Dabei kann der Partner jeweils Pakete mit Kontakten in verschiedenen maximalen Größen erwerben.

(c) Influencer können sich über die alphin Applikation auf den Deal der Partner bewerben bzw. Deals direkt mit der alphin Applikation annehmen. Die Bewerbungen der Influencer sind verbindliche Vertragsangebote zur Ausführung des Deals. Nur im Fall einer Influencer-Bewerbung kann der Partner den teilnehmenden Influencer vor Vertragsschluss freigeben. In der Regel erfolgt der Vertragsschluss zwischen Influencer und Unternehmen über direkte Dealannahme in der alphin App. Der Partner ist verpflichtet, das Give-away nach Vertragsschluss an den bzw. die Influencer zu übermitteln.

(d) Sobald der Post von dem Influencer erstellt wurde, wird alphin den Partner darüber informieren. Eine Überprüfung durch alphin findet im Rahmen des Give-away Deals ausdrücklich statt. Der Inhalt wird nach Fertigstellung veröffentlicht. Einwände gegen den Post hat der Partner bei alphin geltend zu machen. alphin wird sich um eine Korrektur bemühen, sofern das Posting von den Vorgaben des Partners abweicht. Unklare Angaben in der alphin Applikation hinsichtlich der Verfassung des Postings hat alphin nicht zu verantworten.

(e) Das Rechtsverhältnis bzgl. der Deals betrifft allein den beteiligten Partner und den Influencer. Rechtswirkungen gegenüber alphin entfalten diese Verträge nicht. Der Partner kann Ansprüche aus dem von alphin vermittelten Vertrag ausschließlich dem Influencer gegenüber geltend machen. Gegenüber alphin entstehen keinerlei Ansprüche aus dem vermittelten Vertragsverhältnis.

(f) Der Partner hat jederzeit die Möglichkeit, weitere Influencer-Kontakte zu buchen. Diese können ebenfalls in den zur Verfügung stehenden Paketen gebucht werden.

(6) Einrichtung des Partnerprofils und Freigabe

(a) Nach Vertragsschluss richtet alphin für den Partner ein Partnerprofil ein. alphin erstellt dabei auf Grundlage öffentlich zugänglicher Informationen über den Betrieb des Partners einen Vorschlag für Profilangaben, Beschreibungstexte und Deals (nachfolgend „Einrichtungsvorschlag“) und übermittelt diesen dem Partner in Textform.

(b) Der Partner kann Profilangaben und Deals jederzeit ändern. Unabhängig davon kann er dem Einrichtungsvorschlag innerhalb von fünf Werktagen ab Zugang widersprechen oder Änderungen verlangen. alphin weist den Partner in der Übermittlung nach Buchstabe (a) drucktechnisch hervorgehoben auf die Frist und auf die Bedeutung seines Schweigens hin. Widerspricht der Partner nicht innerhalb der Frist, gilt der Einrichtungsvorschlag als genehmigt und wird von alphin umgesetzt.

(c) Der genehmigte Einrichtungsvorschlag tritt für die Zwecke dieser AGB an die Stelle der Auftragsbeschreibung des Partners, insbesondere für Absatz 3 und für § 7 Abs. 3. Der Partner ist verpflichtet, den Einrichtungsvorschlag auf sachliche Richtigkeit zu prüfen, insbesondere hinsichtlich der Angaben zu Öffnungszeiten, Leistungen und Preisen. alphin übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit der aus öffentlich zugänglichen Quellen übernommenen Angaben.

(d) Der Partner räumt alphin das Recht ein, öffentlich zugängliche Inhalte über seinen Betrieb, insbesondere Texte und Bildmaterial von seinen eigenen Webseiten und Social-Media-Kanälen, für die Erstellung und Darstellung des Partnerprofils zu nutzen. Der Partner versichert, über die dafür erforderlichen Rechte zu verfügen, und stellt alphin von Ansprüchen Dritter frei.

(e) alphin bietet dem Partner ein Onboarding-Gespräch an. Die Wahrnehmung dieses Termins ist empfohlen, aber nicht Voraussetzung für den Beginn oder die Fortsetzung der Leistungserbringung. Kommt kein Termin zustande, bleibt die Wirksamkeit des Vertrages und der Genehmigung nach Buchstabe (b) unberührt.

§ 4 Rücktritt bei Product Placement Deals

(1) alphin leitet die von Influencern erstellten Angebote für Product Placement Deals an die Partner weiter. Dem Partner steht es frei, die von den Influencern beschriebenen Leistungen anzunehmen oder abzulehnen. Lehnt der Partner alle ihm unterbreiteten Vorschläge ab, wird alphin weitere Influencer zur Erstellung des Deals innerhalb der angegebenen Preisspanne finden und diese wiederum dem Partner vorschlagen.

(2) alphin behält sich vor, vom mit dem Partner geschlossenen Vertrag zurückzutreten, wenn der Partner auch beim dritten Mal die von alphin unterbreiteten Vorschläge zur Annahme des Deals ablehnt. alphin behält sich die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen für diesen Fall ausdrücklich vor.

(3) alphin behält sich das Recht zum Rücktritt vom Vertrag auch für den Fall vor, dass der beauftragte Influencer trotz dessen vertraglicher Verpflichtung seine Leistung nicht erbringt, ohne dass alphin dies zu verschulden hat. In diesem Fall wird alphin den Partner unverzüglich darüber informieren, dass die vertraglich geschuldete Leistung vom Influencer nicht erbracht wurde, und etwaige schon erbrachte Leistungen unverzüglich erstatten.

(4) Dem Partner steht es seinerseits frei, den Rücktritt vom Vertrag zu erklären, wenn auch beim dritten Mal die von alphin unterbreiteten Vorschläge nicht den angegebenen Beschreibungen des Partners entsprechen. Ein Anspruch auf Ersatz der Mehraufwendungen gegen alphin besteht nicht, da es sich typischerweise um einen Designvertrag handelt, der geprägt ist von individuellen Vorstellungen der Vertragsparteien, so dass es typischerweise nicht unüblich ist, dass drei vorgelegte Vorschläge nicht den Vorstellungen des Auftraggebers entsprechen.

§ 5 Urheberrecht

(1) Nach Fertigstellung des Posts durch den Influencer stellt alphin dem Partner die Inhalte des Posts gegen Entgelt zur Nutzung nach Maßgabe von Absatz 2 zur Verfügung. Hierfür wird dem Partner regelmäßig ein Link zur alphin Plattform mitgeteilt, unter dem er den Inhalt des Posts prüfen kann.

(2) Der Partner erhält an den Inhalten des Posts lediglich ein dahingehendes Nutzungsrecht, als dass er den Post auf seinen eigenen Social-Media-Kanälen teilen sowie „embedded“ auf seiner eigenen Homepage integrieren darf. Dabei ist von dem Partner jeweils in angemessener Weise der Urheber zu benennen. Darüber hinausgehende Nutzungsrechte, insbesondere das Recht zur Veröffentlichung, Verbreitung oder zum öffentlichen Zugänglichmachen, stehen ihm nicht zu. Für eine Übertragung von Nutzungsrechten bedarf es einer gesonderten Vereinbarung mit alphin. alphin versichert, über alle übertragbaren Rechte an den Inhalten verfügen zu dürfen. alphin stellt den Partner von allen Ansprüchen des produzierenden Influencers hinsichtlich des Urheberrechts frei.

(3) Der Partner überträgt alphin ein einfaches Nutzungsrecht an der jeweils betroffenen Marke bzw. dem Unternehmenskennzeichen sowie an allen sonstigen geistigen Eigentumsrechten. Der Partner bestätigt alphin bei Vertragsschluss, dass alphin über alle mit dem Partner im Zusammenhang stehenden gewerblichen Schutzrechte und geistigen Eigentumsrechte verfügen darf, insbesondere hinsichtlich der Inhalte der Performance Deals. Von eventuell bestehenden diesbezüglichen Ansprüchen Dritter stellt der Partner alphin ausdrücklich frei. Dieses Nutzungsrecht ist zeitlich und inhaltlich auf die Dauer des Deals und dessen Veröffentlichung auf den Social-Media-Kanälen des Influencers begrenzt. alphin ist berechtigt, dem produzierenden Influencer eine entsprechende Unterlizenz zu diesem Zweck zu erteilen.

(4) Im Rahmen eines Give-away Deals ist der Partner verpflichtet, alle für die Produktion des Inhalts notwendigen Rechte dem Influencer zu übertragen. Dies betrifft vor allen Dingen die Rechte an der jeweils betroffenen Marke bzw. dem Unternehmenskennzeichen sowie an allen sonstigen geistigen Eigentumsrechten.

§ 6 Entgelt und Provision

(1) Die Entgelte für die Leistungen von alphin bestehen, soweit nichts anderes vereinbart ist, aus zwei Bestandteilen:

  • (a) einer Grundgebühr, die als monatlicher Festpreis anfällt, und
  • (b) einer nutzungsabhängigen Einlösegebühr, die für jede Einlösung eines Deals durch einen Influencer anfällt und sich nach der Reichweite des jeweiligen Influencers bemisst.

Die jeweils geltenden Beträge, die Reichweitenstufen und etwaige zeitlich befristete Nachlässe auf die Grundgebühr sind auf der alphin Plattform bzw. im Bestellvorgang einsehbar und werden dem Partner vor Vertragsschluss angezeigt. alphin und Partner können darüber hinaus abweichende Einzelvereinbarungen über Entgelte treffen.

(2) Die von alphin eingestellten Preise verstehen sich netto, das heißt ausschließlich der gegebenenfalls anfallenden Umsatzsteuer.

(3) Die Grundgebühr wird, soweit nicht anders vereinbart, monatlich zum Ersten eines Monats fällig. Einlösegebühren werden nach Anfall im jeweils folgenden Abrechnungszeitraum berechnet und mit diesem fällig.

(4) Performance Deals werden von alphin nach Beendigung des Deals abgerechnet. Der Deal ist beendet, wenn das vom Partner angegebene Budget erreicht ist, wenn der Partner den Deal gestoppt hat oder wenn alphin den Deal vorzeitig beendet hat (§ 3 Abs. 4 Buchstabe f). Grundlage für die Abrechnung der Vergütung für Performance Deals sind sogenannte Engagements. Jeder „Like“, jeder „Storyview“ und jeder „Kommentar“ auf den Social-Media-Kanälen qualifiziert als Engagement. Details werden in Individualvereinbarungen geregelt.

(5) Die Zahlung erfolgt über den von alphin eingesetzten Zahlungsdienstleister. Zur Verfügung stehen SEPA-Lastschrift sowie die im Bestellvorgang angezeigten weiteren Zahlungsarten. Der Partner ist verpflichtet, ein gültiges Zahlungsmittel zu hinterlegen und dieses während der Vertragslaufzeit gültig zu halten. Abweichende Zahlungsarten, insbesondere Zahlung per Überweisung, können im Einzelfall vereinbart werden.

(6) Ersatz von Freachly-Karten. alphin stellt dem Partner die für die Dealeinlösung benötigten Freachly-Karten in digitaler, ausdruckbarer Form sowie ein Basisset in gedruckter Form zur Verfügung. Auf Wunsch des Partners liefert alphin gegen gesondertes Entgelt weitere gedruckte Karten. Das Entgelt beträgt 50,00 EUR je Paket von fünf Karten.

§ 7 Gewährleistung

(1) Es besteht kein Anspruch des Partners auf ununterbrochene Verfügbarkeit der alphin Plattform. Der Zugriff auf alphin kann gelegentlich unterbrochen oder beschränkt sein, um Instandsetzungen, Wartungen oder die Einführung von neuen Einrichtungen oder Services zu ermöglichen. Es besteht kein Ausfallanspruch des Partners, wenn aus den vorstehenden Gründen oder aufgrund höherer Gewalt nicht auf den Service von alphin zugegriffen werden kann.

(2) Rücktrittsrechte des Partners bei Sach- und Rechtsmängeln werden, soweit sie nicht gesetzlich zwingend sind, hiermit ausgeschlossen.

(3) Grundlage der Mängelhaftung ist insbesondere die über die Beschaffenheit der Inhalte des Posts getroffene Vereinbarung. Als Vereinbarung über die Beschaffenheit gelten die Auftragsbeschreibungen des Partners innerhalb der alphin App sowie ein nach § 3 Abs. 6 genehmigter Einrichtungsvorschlag.

(4) alphin leistet Gewähr für die vereinbarte Beschaffenheit. Entspricht der Post-Inhalt den vom Partner gemachten Vorgaben und Beschreibungen, so kann der Partner die Abnahme des Posts nicht ablehnen, soweit nicht wesentlich vom ursprünglichen Auftrag abgewichen wurde und nur Beanstandungen hinsichtlich der Erscheinungsform des Posts bestehen, die nicht die vereinbarte Beschaffenheit betreffen. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn der Partner zu den beanstandeten Teilen des Posts keine Vorgaben in seinem Angebot gemacht hat.

(5) Bei Performance Deals übernimmt alphin keine Gewähr, dass die veröffentlichten Links eine bestimmte Reichweite haben oder eine bestimmte Zielgruppe erreichen. Der Partner kann hierauf ggfs. durch die Auswahl der Influencer Einfluss nehmen, die die Tracking-Links veröffentlichen. alphin haftet ausschließlich dafür, dass die Tracking-Links sowie die Informationen zum Deal den Influencern zur Verfügung gestellt werden. Ob und wo die Tracking-Links veröffentlicht werden, kann alphin nicht gewährleisten.

(6) Der Partner hat die Product Placement Deal Posts unverzüglich nach Erhalt auf offensichtliche Mängel zu überprüfen und diese bei Vorliegen alphin unverzüglich mitzuteilen, ansonsten ist eine Gewährleistung für diese Mängel ausgeschlossen. Dies gilt sowohl hinsichtlich der technischen Nutzbarkeit der Inhalte als auch hinsichtlich der vereinbarten Beschaffenheit in inhaltlicher, grafischer und künstlerischer Hinsicht. Entsprechendes gilt, wenn sich später ein solcher Mangel zeigt. § 377 HGB findet Anwendung.

(7) Das Recht des Partners, im Falle des einmaligen Fehlschlagens der Nachbesserung oder Ersatzlieferung nach seiner Wahl den Preis zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten, bleibt unberührt. Ein Rücktrittsrecht besteht nicht bei unerheblichen Mängeln. Macht der Partner Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen geltend, so haftet alphin nach § 8 dieser Partner-AGB.

(8) Gewährleistungsansprüche aufgrund von Sachmängeln verjähren innerhalb von einem Jahr. Die Verjährung beginnt mit der Nutzungsüberlassung der Inhalte durch Bereitstellen des Links. Für Schadensersatzansprüche und Ansprüche auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen gilt § 8.

(9) Postet ein Influencer in der Folge der Vermittlung durch alphin nicht, so erstattet alphin die Materialkosten/Sachkosten des Partners am zur Verfügung gestellten Influencer-Deal. Der Partner hat die Materialkosten/Sachkosten entsprechend nachzuweisen, ansonsten wird alphin von Sachkosten in Höhe von 35,0 % des Dealwertes ausgehen.

§ 8 Haftung

(1) alphin haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie im Falle von Personenschäden uneingeschränkt, für leichte Fahrlässigkeit jedoch nur bei der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten sowie bei von uns zu vertretender Unmöglichkeit und bei Verzug. Die Haftung ist auf den vertragstypischen Schaden begrenzt, mit dessen Entstehen alphin bei Vertragsschluss auf Grund der zu diesem Zeitpunkt bekannten Umstände rechnen musste. Außerdem haftet alphin für Schäden uneingeschränkt, für die zwingende gesetzliche Vorschriften, wie z. B. das Produkthaftungsgesetz, eine Haftung vorsehen.

(2) Für Verlust von Daten haftet alphin nur nach Maßgabe der vorstehenden Absätze und nur dann, wenn ein solcher Verlust durch angemessene Datensicherungsmaßnahmen seitens des Partners nicht vermeidbar gewesen wäre.

(3) Die Haftungsbeschränkungen gelten sinngemäß auch für unsere Erfüllungsgehilfen.

(4) Eine weitergehende Haftung von alphin besteht nicht, insbesondere haftet alphin nicht für vom Partner oder dem Influencer eingestellte Inhalte, sofern sich alphin diese nicht durch Weitergabe an Dritte zu Eigen macht.

(5) alphin haftet insbesondere nicht für fehlende Kennzeichnung des gelieferten Posts als Werbung bzw. Dauerwerbesendung. Sofern der Partner eine Kennzeichnung des Inhalts als Werbung wünscht, ist dies dem Influencer mitzuteilen. Der Partner stellt alphin hiermit ausdrücklich von jedweder sich aus einer fehlenden Kennzeichnung ergebenden Verpflichtung frei.

(6) Versendet der Partner zum Zweck der Erstellung des Posts Materialien, Produkte oder sonstige Gegenstände an den Influencer, so haftet dieser allein für den Zustand und die Rückgabe der überlassenen Materialien, Produkte oder sonstigen Gegenstände. alphin übernimmt für dem Influencer überlassene Materialien, Produkte oder sonstige Gegenstände keine Haftung und keine Gewähr.

§ 9 Vertragsstrafe

Geht der Partner (i) unter Umgehung unseres Leistungsangebots direkt mit dem Influencer ein Vertragsverhältnis über Deals ein, nachdem die Angebote der Influencer durch Vermittlung über die alphin Plattform, per E-Mail oder Telefon dem Partner übermittelt wurden, und/oder (ii) innerhalb von sechs Monaten nach Fertigstellung eines Product Placement Deals und Zurverfügungstellung an den Partner ein Vertragsverhältnis über die Erstellung eines weiteren Deals ein, der nicht mehr von dem ursprünglich unter Mithilfe von alphin erstellten Deal gedeckt ist, ist eine Vertragsstrafe in Höhe von EUR 1.000 (Euro eintausend) pro Verstoß zu zahlen.

§ 10 Kundenreferenz

(1) Sofern nichts anderes vereinbart ist oder der Partner nicht ausdrücklich widerspricht, willigt der Partner mit Vertragsschluss ein, als Referenz für alphin zu dienen. Die Referenzen dürfen sowohl in digitaler als auch in nicht-digitaler Form dargestellt werden. alphin darf bei der Darstellung der Referenz sowohl die Firma des Partners als auch das Logo sowie ggfs. weitere, öffentlich bekannte Informationen wie zum Beispiel Branche verwenden sowie Kennzahlen der über alphin durchgeführten Kampagnen, insbesondere Reichweite, Anzahl der Einlösungen, Anzahl der Postings, Mediawert und daraus abgeleitete Werte.

(2) Der Partner kann die Entfernung der Referenz verlangen, sofern der letzte erteilte Auftrag mindestens fünf Jahre zurückliegt. Darüber hinaus kann der Partner die Einwilligung jederzeit widerrufen und die Entfernung verlangen, sofern von der Veröffentlichung als Referenz personenbezogene Daten betroffen sind. Insofern wird auf die Datenschutzbestimmungen hingewiesen. Ein Recht auf Entfernung steht dem Partner ebenfalls zu, wenn mit der Nennung als Referenz nachweislich besondere betriebliche Belange des Partners, insbesondere Betriebsgeheimnisse, betroffen sind.

(3) Ist alphin nach dem vorstehenden Absatz zur Entfernung der Referenz verpflichtet, so räumt der Partner für leicht veränderliche Verwendungen (z. B. Website, E-Mails, Social-Media-Kanäle etc.) eine Frist von einem Monat, für alle übrigen Verwendungen eine Frist von sechs Monaten zur Entfernung der Referenz ein.

§ 11 Geheimhaltung

(1) Der Partner verpflichtet sich, über die Angebote zu allen Deals Stillschweigen zu bewahren und diese Informationen vertraulich zu behandeln. Dies umfasst insbesondere alle Angaben, Informationen und Daten über die teilnehmenden Influencer sowie den Inhalt individueller Vereinbarungen mit alphin. Nicht erfasst sind die von alphin öffentlich kommunizierten Preise und Konditionen sowie die Kennzahlen, die alphin nach § 10 verwenden darf.

(2) Dem Partner ist es insbesondere untersagt, diese Informationen im Internet, insbesondere in sozialen Netzwerken und Medien, zu verbreiten, bekanntzugeben oder in sonstiger Form zu veröffentlichen.

(3) Von dieser Verpflichtung ausgenommen sind solche Informationen über die Deals,

  • a) die dem Partner bei Vertragsschluss nachweislich bereits bekannt waren oder danach von dritter Seite bekannt werden, ohne dass dadurch eine Vertraulichkeitsvereinbarung, gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen verletzt werden;
  • b) die bei Einstellung des Angebots öffentlich bekannt sind oder danach öffentlich bekannt gemacht werden, soweit dies nicht auf einer Verletzung dieses Vertrags beruht;
  • c) die aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen oder auf Anordnung eines Gerichts oder einer Behörde offengelegt werden müssen. Soweit zulässig und möglich, wird der zur Offenlegung verpflichtete Empfänger die andere Partei vorab unterrichten und ihr Gelegenheit geben, gegen die Offenlegung vorzugehen; oder
  • d) deren Veröffentlichung der Influencer und/oder alphin zugestimmt hat (z. B. Namensnennung des Influencers bei Reposting).

(4) Jeder schuldhafte Verstoß gegen diese Regelungen zieht eine Vertragsstrafe in Höhe von 30 % des vereinbarten Entgelts nach sich. Weitergehende Ansprüche von alphin bleiben davon unberührt.

§ 12 Hinweise zur Datenverarbeitung

(1) alphin erhebt im Rahmen der Abwicklung von Verträgen Daten des Partners. alphin beachtet dabei insbesondere die Vorschriften der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), des Bundesdatenschutzgesetzes und des Telemediengesetzes – jeweils sofern und soweit anwendbar. Ohne Einwilligung des Partners werden Bestands- und Nutzungsdaten nur erhoben, verarbeitet oder genutzt, soweit dies für die Abwicklung des Vertragsverhältnisses und für die Inanspruchnahme und Abrechnung von Telemedien erforderlich ist.

(2) Ohne die Einwilligung des Partners wird alphin Daten nicht für Zwecke der Werbung, Markt- oder Meinungsforschung nutzen.

(3) Der Partner bzw. seine Mitarbeiter haben jederzeit die Möglichkeit, die von alphin gespeicherten Daten, sofern es sich um personenbezogene Daten handelt, in seinem Profil abzurufen, diese zu ändern oder zu löschen. Im Übrigen wird in Bezug auf die Einwilligungen des Partners und weitere Informationen zur Datenerhebung, -verarbeitung und -nutzung auf die Datenschutzerklärung verwiesen, die auf der Website von alphin jederzeit in druckbarer Form abrufbar ist.

§ 13 Schlussbestimmungen

(1) Auf Verträge zwischen alphin und dem Partner findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung. Vertragssprache ist ausschließlich Deutsch.

(2) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen zwischen dem Partner und alphin ist Berlin.

(3) alphin ist berechtigt, diese Partner-AGB zu ändern, soweit die Änderung unter Berücksichtigung der Interessen beider Vertragsparteien zumutbar ist. alphin wird dem Partner Änderungen mindestens sechs Wochen vor ihrem Wirksamwerden in Textform mitteilen und dabei auf das Widerspruchsrecht, die Frist und die Folgen eines Unterbleibens des Widerspruchs hinweisen. Widerspricht der Partner nicht innerhalb von sechs Wochen ab Zugang der Mitteilung, gilt die Zustimmung zur Änderung als erteilt. Im Falle des Widerspruchs gelten die bisherigen Bedingungen fort; alphin ist in diesem Fall berechtigt, den Vertrag zum nächsten Laufzeitende zu kündigen.

(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Partner-AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen treten die gesetzlichen Vorschriften.

Diese Fassung gilt für Verträge mit Vertragsschluss ab dem 11.08.2026. Für Verträge mit Vertragsschluss davor gilt die Fassung vom 01.07.2021, einsehbar unter www.alphin.com/agb-freachly.

Definitionen

„Deals“ – jegliche über alphin initiierte Werbekooperation zwischen Influencer und Partner, die die Form von Product Placement Deals, Performance Deals und Give-away Deals etc. einnehmen kann. Gegenstand eines Deals ist die Erstellung von Posts durch den Influencer auf der einen Seite und Leistung der Gegenleistung durch den Partner auf der anderen Seite.

„Gegenleistung“ – jede materielle Gegenleistung, die ein Partner für die Erfüllung eines Deals verspricht, z. B. Entgelt in bar, Zurverfügungstellung von Produkt, Inanspruchnahme von Dienstleistungen etc.

„Influencer“ – Werber, Blogger, Videohersteller und sonstige Personen oder Unternehmen, die auf Social-Media-Kanälen Posts einstellen, wobei es sich bei den Influencern sowohl um Verbraucher (im Sinne des § 13 BGB) als auch um Unternehmer (im Sinne des § 14 BGB) handeln kann.

„Partner“ – Unternehmen, die Deals über alphin online stellen, Influencern anbieten und schließlich in Auftrag geben. Kunden der alphin GmbH.

„Post“ – jede Veröffentlichung eines Texts, Bilds, Videos oder sonstigen Inhalts, die der Influencer auf einem oder mehreren Social-Media-Kanälen nach Maßgabe der Dealbedingungen und sonstigen Richtlinien des Partners vornimmt.

„Social Media Kanäle“ – Instagram, Facebook, X (vormals twitter) und sonstige sogenannte soziale und andere Medien, die der Veröffentlichung von Inhalten dienen.

„Budget“ – Maximalbetrag, den der Partner für Deals von alphin sowie Leistungen der durch alphin vermittelten Influencer zu zahlen bereit ist.

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